"Geschlossen" steht auf einem Schild an der Tür eines Restaurants.
Geschlossen bleiben u.a. Fitnessstudios, Bordelle und Museen. Bildrechte: picture alliance/dpa | Daniel Karmann

Corona-Virus: Welche Geschäfte und Einrichtungen bleiben geöffnet?

18. März 2020, 16:41 Uhr

Durch #SocialDistancing, eine freiwillige Selbstisolation, soll eine mögliche Ansteckung mit dem Corona-Virus verhindert werden. Das betrifft mittlerweile nicht nur unser Privatleben - bundesweit und somit auch in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bleiben zahlreiche Geschäfte und Einrichtungen nach Verordnungen der Landesregierungen geschlossen.

Das Robert-Koch-Institut geht aktuell davon aus, dass die Zahl der Erkrankungen in Deutschland weiterhin steigen wird, denn das Corona-Virus gilt als hochansteckend. Typische Symptome sind Fieber, trockener Husten oder Atemnot. Aber nicht immer weisen infizierte Personen diese Symptome auf, denn nach einer Ansteckung kann es bis zu 14 Tage dauern, bis die ersten Krankheitsanzeichen auftreten - laut der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) dauert die Inkubationszeit, also die Zeit, bis die Krankheit ausbricht, im Durchschnitt fünf bis sechs Tage.

Zahlreiche Geschäfte und Einrichtungen schließen

Alle BürgerInnen werden zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz von anderen dazu aufgerufen, jeden vermeidbaren Kontakt zu anderen Menschen einzustellen und - wenn möglich - auch ihre Arbeit ins Home Office zu verlegen.

Auch die Bundesregierung und die Regierungen der Länder treffen mittels Verordnungen Maßnahmen, dazu zählen auch zahlreiche Schließungen von Geschäften und Einrichtungen.

Dafür sollen das Verkaufsverbot am Sonntag sowie das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gelockert werden. Sorgen um Lebensmittelengpässe müsse man sich nicht machen, so Reiner Haseloff, Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt:

Die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Gütern des täglichen Gebrauchs ist gesichert.

Kitas, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Universitäten, Schulen und Fachhochschulen bleiben vorerst ebenfalls geschlossen, ausgenommen sind Stellen für Notfallbetreuungen.

Weiterhin öffnen dürfen:

  • Lebensmittelgeschäfte, Großhandel, Wochenmärkte, Baumärkte
  • Liefer- und Abholdienste
  • Apotheken, Drogerien Sanitätshäuser
  • Tankstellen, Waschsalons, Poststellen, Banken, Sparkassen
  • Buch- und Zeitschriftenhandlungen
  • Dienstleistungen wir z.B. FriseurInnen, HandwerkerInnen
  • Arztpraxen, Hörakustik- und Optikgeschäfte
  • Behörden, Gerichte und Staatsanwaltschaften, die für öffentlich-rechtliche Aufgaben verantwortlich sind

Cafés und Gaststätten dürfen teilweise weiterhin geöffnet bleiben, allerdings unter Auflagen: Die Bundesregierung empfiehlt bisher Öffnungszeiten von 6 - 18 Uhr, konkrete Regelungen treffen jedoch die jeweiligen Landesregierungen. In Thüringen zum Beispiel dürfen Gaststätten aktuell geöffnet bleiben, sofern sie gewährleisten können, dass ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m zwischen den Tischen eingehalten wird. Dennoch haben einige Städte wie z.B. Jena bereits eine vollständige Schließung von Restaurants, Bars und Cafés angeordnet.

Geschlossen bleiben:

  • Bars, Clubs, Diskotheken
  • Theater, Kinos, Konzerthäuser, Museen
  • Fitnessstudios, Schwimmbäder, Saunen, Solarien
  • Treffen in Vereinen, Sport- und Freizeiteinrichtungen werden ausgesetzt
  • Bordelle, Wettannahmestellen, Spielotheken

Eine allgemeine Ausgangssperre wie in Italien wurde bisher nicht angeordnet, jedoch wird dazu aufgerufen, sich nicht in Gruppen von mehreren Personen zu treffen und körperlichen Abstand zu halten. Urlaubsreisen sollen nicht stattfinden.

Das Thema im SPUTNIK Programm: SPUTNIK TAG und WACH | 18.03.2020 | 06:50 Uhr

Corona-Psychologie

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