Fragen zum Coronavirus Corona-Bußgeldkatalog: Wofür, wie viel?
Hauptinhalt
06. April 2020, 14:25 Uhr
Schönes Wetter, blauer Himmel und schönster Sonnenschein. Wer würde da nicht gern raus, in eine Gaststätte oder mit Freunden ein Picknick machen. Geht aber nicht! Denn um die weitere Ausbreitung von Corona einzudämmen, ist das verboten. Mindestens bis nach Ostern. In Mitteldeutschland wurden zusätzlich Bußgeldkataloge eingesetzt, die für die Einhaltung der Verbote sorgen sollen.
Was bedeutet das jetzt für uns?
Wir haben für euch die wichtigsten Bußgelder und die Kataloge aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen für euch!
Sachsen-Anhalt
Verstoß | Strafe |
---|---|
Betreten von Bolz- und Spielplätzen | 100€ |
Mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit (keine Familie) | 250€ |
Feiern/Grillen/Picknick in der Öffentlichkeit | 250€ |
Verstoß | Strafe |
---|---|
Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne Grund | 150€ |
nicht notwendiger Besuch eines Krankenhauses oder Pflegeheims | 500€ |
Außerdem sind Polizeibeamte berechtigt, ein Verwarngeld zwischen 5 und 55 Euro auszusprechen.
Alle Infos zum Corona-Bußgeld in Sachsen findet ihr hier:
Thüringen
Verstoß | Strafe |
---|---|
Zusammenkünfte von mehr als 2 Personen | 200€ |
Teilnahme an Sportveranstaltungen | 150€ |
Nichteinhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Meter | 100€ |
Den kompletten Bußgeld-Katalog für Thüringen gibt's hier:
Dieses Thema im Programm: MDR SPUTNIK | SPUTNIK TAG und WACH | 06. April 2020 | 06:50 Uhr