Corona-Update Dos and Don'ts im verlängerten Lockdown

07. Januar 2021, 15:29 Uhr

Der derzeitige Lockdown wird vorerst bis zum 31. Januar verlängert. Über die grobe Richtung haben sich alle Bundesländer geeinigt, die genaue Umsetzung regelt jedoch jedes Land selbst. Was heißt das für die Sputnikzone?

Die Sputnikzone ist groß. Drei Bundesländer umfasst sie - Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt. In allen drei Bundesländern ist die Corona-Lage unterschiedlich, daher werden auch teils unterschiedliche Maßnahmen ergriffen, um das Virus unter Kontrolle zu bekommen.

Im Klaren heißt das:

Sachsen

  • Kontaktbeschränkungen: Treffen nur noch mit einer weiteren Person, Kinder unter 14 sind keine Ausnahme mehr.
  • Bewegungseinschränkung: In Städten mit mehr als 200 Neuinfektionen pro Woche je 100.000 Einwohner dürfen Menschen sich nur noch maximal in einem 15km Radius von ihrem Wohnort entfernen. Ausnahmen sind beispielsweise der Arbeitsweg oder ein Arzttermin.
  • Alkoholverbot: kein Ausschank und Konsum in der Öffentlichkeit.
  • Maskenpflicht in der Öffentlichkeit: Überall dort wo sich Menschen treffen können, ist eine Bedeckung des Mund-Nasen-Bereichs Pflicht.
  • Ausgangssperre: Die Wohnung darf nur aus triftigem Grund verlassen werden. Zwischen 22 und 6 Uhr werden die Ausgangsbeschränkungen verschärft.
  • Änderung der Ferienzeiten: Die Winterferien sollen nur eine Woche vom 1. bis zum 7. Februar gehen. Die zweite Ferienwoche wird vor Ostern nachgeholt. 
  • Schließung des Einzelhandels: Betroffene Geschäfte dürfen auch über den 11. Januar hinaus nicht öffnen.
  • Schulen und Kitas bleiben weiterhin geschlossen. Eine Notbetreuung ist möglich.


Weitere Informationen zu den Regelungen in Sachsen gibt es hier.

Sachsen-Anhalt

  • Kontaktbeschränkungen: Treffen nur noch mit einer weiteren Person, Kinder unter 14 sind keine Ausnahme mehr.
  • Bewegungseinschränkung: In Städten mit mehr als 200 Neuinfektionen pro Woche je 100.000 Einwohner dürfen Menschen sich nur noch maximal in einem 15km Radius von ihrem Wohnort entfernen. Ausnahmen sind beispielsweise der Arbeitsweg oder ein Arzttermin.
  • Schließung von Kindergärten und Schulen bis zum 31. Januar 2021. Ausnahme bilden die Abschlussjahrgänge. Ob es im Februar wieder Präsenzunterricht geben kann, wird Ende Januar entschieden.
  • Schließung von Kantinen: Kantinen sollen, wo möglich, geschlossen werden und nur noch Essen zum Mitnehmen anbieten.
  • Wechsel ins Homeoffice: Überall wo es möglich ist, wurden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aufgerufen, ihren Angestellten Homeoffice zu ermöglichen.


Weitere Informationen zu den Regelungen in Sachsen-Anhalt gibt es hier.

Thüringen

  • Kontaktbeschränkungen: Treffen nur noch mit einer weiteren Person, Kinder unter 14 sind keine Ausnahme mehr.
  • Bewegungseinschränkung: In Städten mit mehr als 200 Neuinfektionen pro Woche je 100.000 Einwohner dürfen Menschen sich nur noch maximal in einem 15km Radius von ihrem Wohnort entfernen. Ausnahmen sind beispielsweise der Arbeitsweg oder ein Arzttermin.
  • Beschränkung des Einzelhandels: Neben den bisher getroffenen Einschränkungen und Schließungen erhalten alle Einzelhandelsgeschäfte allerdings die Möglichkeit, ihre Waren über die Abholung vorbestellter Ware mit kontaktloser Bezahlung zu verkaufen.
  • Schließung von Kindergärten und Schulen bis zum 31. Januar 2021. Am 1. Februar wird der eingeschränkte Betrieb wieder aufgenommen. Für Kinder, deren Eltern nicht im Homeoffice arbeiten können und zu zwingend benötigtem Personal in der Pandemie-Abwehr bzw. -bewältigung gehören, wird eine Notbetreuung in Kindergärten und Schulen bis Klasse 6 angeboten.
  • Vorzug der Winterferien: Die Winterferien an den Schulen werden auf die letzte Januar-Woche vorgezogen.


Weitere Informationen zu den Regelungen in Thüringen gibt es hier.

Was all diese Einschränkungen für einen Einfluss auf unsere Psyche haben können, erfahrt ihr hier:

Das Thema im SPUTNIK Programm: MDR SPUTNIK | 31.12.2020 | 14:20 Uhr